Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Leistungen des Tierlihotel zum Birkenhof Luginbühl Anwendung, es sei denn, es sei schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Der Eintritt eins Tiers ins Tierlihotel bedeutet in jedem Fall die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Tierhalter. Insoweit diese Bedingungen keine Regel enthalten, gilt subsidiär das Schweizerische Obligationenrecht und die Bestimmungen des kantonalen Tierschutzes.
Geltung
Es gelten die AGB gemäss Internet Link www.tierlihotel.ch/agb zum Zeitpunkt des Eintritts ins Tierlihotel.
Preise
Es gelten die Preise gemäss Internet Link www.tierlihotel.ch/angebot zum Zeitpunkt des Eintritts ins Tierlihotel, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat in Bar in Schweizer Franken (CHF) vor dem Austritt zu erfolgen.
Das Tier wird erst nach dem Begleichen des vereinbarten Entgelts ausgehändigt!
Nicht angetretene Aufenthalte werden dem Tierhalter mit 50% der gebuchten Zeit belastet.
Stornierungen müssen zehn Tage vor dem gebuchten Aufenthalt erfolgen, ansonsten gelten die Bedingungen für nicht angetretene Aufenthalte.
Eintrittsbedingungen
Alle Tiere müssen beim Eintritt den Impfausweis vorlegen und abgeben.
Es ist wichtig, dass Ihr Tier nicht mit Parasiten befallen ist. Zecken und Flöhe können schädlich für Ihr Tier, als auch die anderen Mitbewohner und Menschen sein, da diese abfallen, überspringen und sich auch vermehren können. Bitte untersuchen Sie Ihr Tier bevor es zu uns kommt! Ein Tier welches kein Zecken- und Flohmittel erhält (monatlich) und nicht regelmässig entwurmt wird (alle 3 Monate!) können wir leider nicht aufnehmen.
Diese Impfungen dürfen höchstens 1 Jahr alt sein und müssen spätestens 3 Wochen VOR Eintritt gemacht werden. Hat ein Tier nicht die nötigen Impfungen, sind wir zum Schutz der Anderen gezwungen es abzuweisen.
Hunde:
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Katzen:
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Hausregeln
Bei jeglichen Zwischenfällen im Rudel, lehnen wir die Haftung ab. Das ist Sache des jeweiligen Hunde- oder Katzenbesitzers. Bei UNRUHIGEN, UNBERECHENBAREN oder GEREITZTEN BEISSERN, IST DAS SCHNAUTZENBAND OPLIGATORISCH.
Allfällige Arztkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Bei regelmässigem Markieren wird eine Reinigungs- und Desinfektionspauschale von 50.-- CHF bellastet.
Damit Ihr Schützling sich gut für seine Ferien einleben kann, empfehlen wir ihn bei Tageslicht zu bringen. Ein ihm persönlicher Gegenstand, beispielsweise eine Decke, dürfen gerne mitgebracht werden. Am besten bringen Sie alte Sachen. Wir haften nicht für Schäden, welche ein anderer Mitbewohner daran anrichtet.
Wird Ihr Tier nach dem angegebenen Abholtermin innerhalb von 2 Monaten nicht abgeholt, gilt dies als Verzichtserklärung! Sie geben durch diese Handlung jeglichen Besitzanspruch an uns ab. Wir können denn das arme Geschöpf an einen schönen Platz weitervermitteln. Die anfallenden Kosten des verlängerten Aufenthaltes werden Ihnen in Rechnung gestellt!
WICHTIG: Sollte trotz grosser Sorgfalt unsererseits ein Vierbeiner verunfallen, Schäden oder Schäden bei Dritten verursachen, lehnen wir jede Haftung ab. Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Schützling in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert haben.